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Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Campinggast und der Firma Thomas Lutter CampingPark Murner See. Mit der Buchung oder Anmeldung akzeptiert der Campinggastausdrücklich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebs.
Die Anmeldung und der Abschluss eines Mietvertrags können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per elektronischer Datenübertragung erfolgen. Der Vertrag wird für den Campingplatz verbindlich, sobald die Firma Thomas Lutter die Buchung bestätigt hat. Wenn die Anmeldung bei Anreise erfolgt, wird der Vertrag verbindlich, wenn Ihnen ein Standplatz auf dem Campingplatz zugewiesen und Ihre Daten an der Rezeption erfasst wurden.
Bitte legen Sie bei Ihrer Ankunft an der Rezeption Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, die Platznummer zu ändern, auch bei besonderen Platzwünschen.
Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen jedweder Art werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie schriftlich vom Campingbetrieb bestätigt wurden.
Die Gebühren für Ihren Aufenthalt ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste für den gebuchten Zeitraum und gelten als verbindlich vereinbart. Die Gebühren sind am Tag der Abreise zur Zahlung fällig. Um die Buchung zu garantieren, ist bei vorheriger Reservierung eine Anzahlung von 30% desvoraussichtlichen Gesamtbetrages, mindestens jedoch EUR 50,-- pro Stellplatz und EUR 100,-- pro Mobilheim, innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig. Bei Nichtzahlung oder nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt, ohne weitere Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
Ist der Standplatz einen Tag nach dem vereinbarten Vertragsbeginn um 09:00 Uhr nicht besetzt und wurden keine Vereinbarungen über eine spätere Besetzung getroffen, kann der Standplatz von der Platzverwaltung anderweitig genutzt und vergeben werden.
Sollte ein gebuchter Standplatz durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Steht der Standplatz innerhalb dieser Nachfrist noch immer nicht zur Verfügung, stellen wir als Vermieter einen Ersatzplatz mindestens der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes besteht die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts.
Bitte legen Sie bei der Anreise Ihren Mitgliedsausweis vor, wenn Sie Anspruch auf einen Rabatt haben. Rabatte können nach Ihrer Anreise nicht mehr gewährt werden.
Auf Pauschal- und Sonderangebote werden keine Preisnachlässe gewährt. Eine nachträgliche Umbuchung von einem Pauschalangebot auf eine andere Preiskategorie und umgekehrt ist nicht möglich. Sollte eine vorzeitige Abreise erfolgen, so fällt dennoch der Gesamtbetrag der gebuchten Leistung an.
Die entrichtete Gebühr ist eine reine Standgebühr und beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz.
Der gebuchte Standplatz steht am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr verlassen werden. Eine Spätabreise ist nach Anfrage und gegen Gebühr sowie je nach Verfügbarkeit des Stellplatzes möglich. Mietunterkünfte können frühestens ab 15:00Uhr bezogen werden.
Der Mieter und seine Mitreisenden haben die an der Rezeption erhältliche Campingplatzordnung zu beachten. Bei groben oder wiederholten Verstößen hat der Vermieter die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung. Sie haben bei fristloser Kündigung keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. auf Erlass der für den vertragsgemäß vereinbarten Zeitraum angefallenen Gebühren.
Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) an der Rezeption an. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Die Besucher parken ihre Fahrzeuge außerhalb des Campingplatzes.
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind.
Der Campingplatzbetreiber hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters im Sinne des § 559 BGB.
Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs. BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campinggelände Bild- und Ton Aufnahmen durch. Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.
Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden und in den Mietunterkünften sind Hunde/Haustiere nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände (inkl. Parzellen). Für Hundebesitzer ist am südlichen Ende des Campinggeländes ein eigener Hundebadestrand vorhanden. Die Mitnahme von Haustieren ist während der Hauptsaison auf zwei je Wohneinheit begrenzt.
In Mobilheimen sind Haustiere grundsätzlich nicht erlaubt!
Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatzstatt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch. Das Betreten und Baden auf dem gesamten Badegelände sowie die Nutzung von Spiel- und Sporteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für Schäden an der Anlage oder den Einrichtungen des Campingplatzes, wenn sie durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verschuldet wurden. Eltern haften für ihre Kinder.
Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingung geltendem oder künftigem Rechtwidersprechen, so bleibt die übrige Vereinbarung dadurch unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile gilt das jeweils zuständige Amtsgericht des Firmensitzes von Thomas Lutter CampingPark Murner See, Sonnenrieder Str. 1, 92442 Wackersdorf.
Stand: April 2024